Die Lernpraxis für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Wer bezahlt die Lerntherapie?

Zunächst ist die Lerntherapie von den Eltern bzw. Klienten selbst zu finanzieren.

§35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche und Kinder und kann bei Vorliegen einer chronischen, diagnostizierten Lernstörung dafür sorgen, dass die Kosten durch das Jugendamt übernommen werden.

Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden von einigen privaten Krankenkassen übernommen.

Die Bezahlung erfolgt als Monatspauschale mit der Möglichkeit, alle drei Monate mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Der monatliche Preis basiert auf der Grundlage von durchschnittlich 40 Stunden im Jahr und variiert je nach Gruppen-oder Einzelsetting. Die Bezahlung erfolgt durchgehend.

 

Die Lerntherapie umfasst nicht nur die tatsächliche Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, sondern auch umfangreiche Vor-und Nachbereitungen, die Anschaffung und Bereitstellung von Förderprogrammen und Testmaterialien und die Beratung der Eltern und die Zusammenarbeit mit den Schulen Und nicht zuletzt eine umfangreiche und kostspielige Ausbildung sowie laufende Fortbildung.

Ohne Monatspauschale lägen die Preise bei 85 Euro pro Einzelstunde und 40 Euro in der Kleingruppe.

Testungen, Diagnosen, Berichte, Beratungen und Gespräche würden mit 60 bis 120 Euro pro Stunde abgerechnet.

Die Nutzung der Lern-Apps für die unterstützende Förderung zu Hause würde mit 25 bis 50 Euro berechnet. 

In der Pauschale ist das alles enthalten. Für die Gruppe bezahlen Sie ab November 2024  115 Euro, für die Einzelstunde 220 Euro.

Stunden, die bis zum Vortag um 17 Uhr abgesagt werden, können nachgeholt werden, wenn sich ein geeigneter Termin findet.